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| St. Canisius - Berlin | |
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KirchenvorstandDer Kirchenvorstand sorgt dafür, dass das Vermögen der Kirchengemeinde ordnungsgemäß verwaltet, weder gemindert noch in seinem Zweck entfremdet, vielmehr in jeder Hinsicht gesichert, in gutem Zustand erhalten und nicht nur wirtschaftlich, sondern auch unter sozialen Gesichtspunkten genutzt wird. (§ 1 der Geschäftsanweisung für die Arbeit der Kirchenvorstände im Erzbistum Berlin vom 1.1.2007) Zu den Aufgaben des Kirchenvorstandes gehören insbesondere die Feststellung des Haushaltsplanes, die Prüfung der Jahresabrechnung, Bestellung der Rendanten und Beschlussfassungen zu Dienst- und Werkverträgen und Vermögensveränderungen. Zum Vermögen der Kirchengemeinde gehören die in ihrem Eigentum stehenden unbeweglichen und beweglichen Sachen, .. Guthaben. Ferner Erträge von pfarreigenen Festen, Sammlungen und Veranstaltungen. (§ 2 des kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetzes vom 1.1.2007) Der Gemeinde St. Canisius gehören die Grundstücke und Gebäude (Kirche, Kindergarten und Gemeindesaal) an der Witzlebenstr. 27-29. Dem Kirchenvorstand von St. Canisius gehören acht jeweils für acht Jahre gewählte Mitglieder an. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte aus und erfolgt eine Neuwahl. Derzeitige Mitglieder sind: 1. Pfarrer P. Joachim Gimbler SJ, Vorsitzender Ausserdem nimmt die Vorsitzende des Pfarrgemeinderats satzungsgemäß ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Kirchenvorstands teil. |
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